Bis Ende Mai müssen die Steuererklärungen eingetütet werden. Das Schöne daran: auch deine nebenberufliche Weiterbildung kannst du von der Steuer absetzen. Was ihr in der Steuererklärung nicht vergessen dürft und welche Unterlagen ihr deswegen unbedingt aufheben solltet, erfahrt ihr hier.
Zu beachten ist hierbei, dass nur versteuert werden kann, was ihr auch selber bezahlt. Sponsert euer Chef den Firmenwagen, die Übernachtungskosten oder die gesamte Weiterbildung, könnt ihr diese Positionen nicht in eurer Steuererklärung geltend machen.
Weiterbildungsgebühren und Fernstudiengebühren
Fort- und Weiterbildungen sowie Fernstudium können komplett von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen etwas mit eurem aktuell ausgeübten Beruf zu tun hat. Das heißt, die Weiterbildung muss dich in deinem Beruf weiterbringen bzw. dir Wissen vermitteln, welches du im Beruf anwenden kannst. Angestellte können diese Kosten als Werbungskosten, Selbstständige als Betriebsausgaben geltend machen.
Gibt es keinen Zusammenhang zwischen Beruf und Weiterbildung, können die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben mit der Steuer verrechnet werden.
Verpflegungs- und Übernachtungskosten
Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten könnt ihr dann geltend machen, wenn aufgrund eurer Weiterbildung von zu Hause abwesend seid. Ab einem Zeitraum von acht Stunden durchgängiger Abwesenheit steht euch eine Verpflegungspauschale von 6 Euro zu. Ab 14 Stunden könnt ihr 12 Euro absetzen und ab 24 Stunden 24 Euro. Ganz egal, ob ihr diese Zeit bei einer Pflicht-Veranstaltung oder freiwillig mit der Lerngruppe verbringt.
Fahrtkosten
Egal, ob ihr für eine Präsenzveranstaltung durch halb Deutschland fahrt oder zum Treffen mit der Lerngruppe in der Bibliothek um die Ecke – die Fahrtkosten könnt ihr steuerlich absetzen. Für jeden zurückgelegten Kilometer könnt ihr 30 Cent ansetzen. Wie die Strecken letztlich zurückgelegt werden, mit dem Auto, den Öffentlichen oder zu Fuß, spielt keine Rolle.
Arbeitszimmer
Auch ein Arbeitszimmer könnt ihr steuerlich geltend machen. Dafür gibt es einige Voraussetzungen. Zum Beispiel sollte der Arbeitszimmer-Charakter der Einrichtung (Schreibtisch etc.) überwiegen, das Zimmer sollte mit einer Tür vom Rest der Wohnung abgetrennt sein (Durchgangszimmer gelten also nicht) zudem sollte es größenmäßig in einem logischen Verhältnis zum Rest der Wohnung stehen. Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnfläche als Arbeitszimmer versteuern will, kann sich schon einmal auf eine Abfuhr vom Finanzamt gefasst machen.
Versteuert werden können hierbei die anteiligen Kosten der Miete sowie weitere Kosten für Strom, Heizung, Müll oder Reinigung bis zu einem Wert von 1250 Euro. Wer sich ein Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung anmietet, kann übrigens über diesen Betrag hinaus alle Kosten geltend machen.
Bücher, Büromaterial, …
Vom Bleistift bis zum Computer. Neuanschaffungen, die ihr aufgrund eurer Weiterbildung tätigt können von der Steuer abgesetzt werden. Auch das Geld für Fachliteratur, wie Bücher und Zeitschriften, könnt ihr euch vom Finanzamt zurückholen.
Zugegeben, es bedarf etwas Disziplin, Rechnungen und Belege zu sammeln und zu ordnen, aber es lohnt sich.
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