Krankenversicherung im Studium

Krankenversicherung im Studium

Auch Studierende sind krankenversicherungspflichtig. In diesem Beitrag erfährst du, wie du im Studium versichert bist, mit welchen Kosten du rechnen musst und wann du dich kümmern musst.

Krankenversicherungs-Bescheinigung zur Immatrikulation

In Deutschland besteht die Krankenversicherungs-Pflicht. Wer sich an einer deutschen Universität oder Hochschule für ein Studium einschreibt, wird daher unter anderem auch immer einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung vorlegen müssen.

So eine Bescheinigung erhältst du direkt bei deiner Krankenkasse. Bei vielen Krankenkassen gibt es die Möglichkeit, diese ganz einfach online anzufordern. Ansonsten genügt auch ein kurzer Anruf oder eine E-Mail.

Altersgrenzen bei der Krankenversicherung für Studierende

Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert. Voraussetzung ist, dass sie kein regelmäßiges eigenes Einkommen über 470 Euro haben.

Ab 25 Jahren sind Studierende nicht mehr kostenlos familienversichert. Sie können sich aber bis zum 30. Lebensjahr in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Diese umfasst den Versicherungsschutz einer normalen Krankenversicherung, ist aber kostengünstiger. In Ausnahmefällen kann die studentische Krankenversicherung bis 37 Jahre verlängert werden.

Ab 30 Jahren besteht kein Anspruch mehr auf studentische Krankenversicherung. Ab dann müssen sich Studierende ganz normal krankenversichern.

Was kostet die Krankenversicherung für Studenten?

Die Kosten für die Krankenversicherung für Studierende sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die Beiträge setzen sich aus einem gesetzlich festgelegten Betrag sowie den Zusatzkosten der jeweiligen Krankenkasse zusammen. Hier lohnt sich ein Vergleich.

Der Grundbeitrag wird auf Basis des BAföG-Bedarfssatzes festgelegt: 10,22 Prozent dieses Bedarfssatzes werden als Beitragssatz für die studentische Krankenversicherung gesetzt. Bei einem aktuellen BAföG-Bedarfssatz von 752 Euro sind das 76,85 Euro Krankenversicherungs-Beitrag für Studierende. Hinzu kommen dann noch der Zusatzbeitrag, welcher durch der Krankenkassen individuell festgelegt wird und der Beitrag für die Pflegeversicherung.

Diese Berechnung gilt jedoch nur beschränkt bis zum 14. Semester und auch nur für Studenten unter 30 Jahren. Danach steigen sowohl Grundbeitrag als auch die Kosten für die Pflegeversicherung. Auch können die Kosten sich ändern, wenn man ein zusätzliches Einkommen hat.

Bis zum 25. Lebensjahr können sich Studierende kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Eltern mitversichern und zahlen in diesem Fall keine Krankenkassen-Beiträge.

Wer zahlt die Krankenversicherung im Studium?

Studierende, die nicht kostenlos familienversichert sind, müssen grundsätzlich selber für die Krankenversicherungs-Beiträge aufkommen.

Es gibt natürlich verschiedene Modelle, z.B. wenn du neben dem Studium in einem festen Arbeitnehmerverhältnis bist. In diesem Fall werden die Versicherungsbeiträge über den Arbeitgeber abgeführt und vom Brutto-Gehalt abgezogen.

Krankenversicherung im Studium von der Steuer absetzen

Die Krankenversicherung gehört zu den steuerlich absetzbaren Versicherungen. Das heißt, auch Studenten, die selber für Krankenkassen-Beiträge aufkommen, können diese in der Steuererklärung geltend machen.

Dabei können Beitragszahlungen für die GKV zu 100 Prozent in der Steuererklärung angegeben werden – konkret: in der Anlage Vorsorgeaufwand. Ein Nachweis muss dem Finanzamt in der Regel nicht vorgelegt werden.

Beiträge zu privaten Krankenversicherungen können nur zu einem bestimmten Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden. Hier kommt es darauf an, welche Zusatzleistungen gegenüber den GKV-Basisleistungen in Anspruch genommen werden. Dazu müssen sie in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand und ggf. zusätzlich in der Anlage AV angegeben werden.

Für kostenlos familienversicherte Studenten entstehen keine Kosten. Somit kann eine Krankenversicherung in diesem Fall auch nicht in der Steuererklärung gelten gemacht werden.

Krankenversicherung und duales Studium

Auch im dualen Studium musst du dich gesetzlich krankenversichern. Sobald dein regelmäßiges Einkommen 470 Euro im Monat übersteigt, kannst du nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mit deinen Eltern versichert sein, sondern musst selber Krankenkassen-Beiträge bezahlen.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Auch im Studium hast du die Möglichkeit, dich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu entscheiden. Es gibt verschiedene Argumente, die für eine gesetzlichen bzw. eine privaten Krankenversicherung im Studium sprechen. Die Wahl sollte daher wohlüberlegt sein.

Preise und Konditionen der GKV ähneln sich stark, während private Krankenversicherungen (PKV) freier in der Gestaltung ihrer Angebote sind. Das kann Vorteile und Nachteile haben. Ein Vergleich ist bei der Entscheidung für eine private Krankenkasse daher auf jeden Fall wichtig.

Vorteile privater Krankenversicherungen für Studierende:

  • Einige PKV bieten spezielle Studenten-Tarife an, die sogar günstiger sind als die der gesetzlichen Versicherungen. Teilweise sogar mit besseren Konditionen. So sind PKV in ihrer Beitragsgestaltung auch unabhängiger in der Anzahl der Semester oder des Alters.
  • Viele PKV bieten Beitragsrückerstattungen an, wenn Leistungen über den Zeitraum eines Jahres nicht in Anspruch genommen wurden. Auch hier gibt es ein hohes Sparpotential.
  • Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, sind in einigen PKV abgedeckt. Wer Leistungen, wie z.B. Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen in Anspruch nehmen will, könnte mit einer privaten Versicherung sogar besser beraten sein.

Nachteile privater Krankenversicherungen für Studierende:

  • Familienmitglieder, die in den gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, sind dies bei der PKV nicht und müssen sich selber versichern.
  • Privat Versicherte müssen Behandlungskosten zunächst selber bezahlen, bevor sie diese von der Versicherung erstattet bekommen. Für Studierende mit geringem Einkommen ist das manchmal nicht zu stämmen.
  • Ein Wechsel von der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nach dem Studium nicht ohne weiteres möglich. Erst wenn eine neue Versicherungspflicht besteht, indem man sich zum Beispiel in ein Arbeitnehmer-Verhältnis begibt, ist ein Wechsel möglich. Wer nach dem Studium erst einmal sebstständig oder arbeitssuchend ist, muss privat krankenversichert bleiben.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Am Anfang des Studiums kannst du dich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das geht aber nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass du im Krankheitsfall anderweitig abgesichert bist, z.B. über eine private Krankenversicherung. Um dich von der Versicherungspflicht zu befreien, musst du einen entsprechenden Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Die Befreieung ist dann auch für die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung gültig.

Die Befreiungvon der Versicherungspflicht sollte gut überlegt sein. Sie kann innerhalb des Studiums nicht wieder rückgängig gemacht werden. Erst nach Beendigung des Studiums ist ein Wechsel von der privaten zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Dies gilt sowohl beim Wechsel in ein bezahltes Arbeitsverhältnis als auch beim Wechsel des Studiengangs.

Krankenversicherung nach dem Studium

In der Übergangszeit nach dem Studium zum ersten Job kann meistens bestehende die Krankenversicherung weiter genutzt werden. Solange du noch an einer Hochschule immatrikuliert bist, ändert sich nichts an deinem Versicherungsstatus. Ansonsten gibt es verschiedene Optionen für die Zeit zwischen Studium und Berufsstart.

Die Wahl der Krankenversicherung zwischen Studien-Ende und Berufs-Start hängt unter anderem auch davon ab, wie alt du bist, wie du bisher versichert warst und wie sich die Zeit zwischen Studium und Beruf gestaltet: Sind es nur ein paar Tage bis du mit dem neuen Job startest oder legst du eventuell erst einmal eine bewusste längere Pause ein …

Grundsätzlich wird die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung erst einmal fortgesetzt, auch wenn die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung mit Beendigung des Studiums endet. Wenn du diese obligatorische Anschlussversicherung nicht möchtest, hast du natürlich auch die Möglichkeit, aus der bestehenden Krankenversicherung auszutreten. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Fristen eingehalten werden und eine alternative Absicherung im Krankheitsfall in Form einer Folgeversicherungsbescheinigung nachgewiesen wird.

Wenn du in der Zeit zwischen Studium und Beruf Arbeitslosengeld erhältst, übernimmt übrigens die Agentur für Arbeit auch deine Krankenversicherungsbeiträge.

Auch die beitragsfreie Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung eines Elternteils kann in einigen Fällen nach dem Studium fortgesetzt werden. Eines der folgenden Kriterien muss dafür erfüllt sein:

  • Du bist unter 18 Jahre.
  • Du bist unter 23 Jahre und nicht erwerbstätig.
  • Du bist unter 25 Jahre und befindest dich (weiterhin) in Schul- oder Berufsausbildung oder leistest ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes.

Wer nicht familienversichert ist und auch kein Arbeitslosengeld erhält, muss die Krankenkassen-Beiträge selber bezahlen. Diese belaufen sich je nach Krankenkasse und Zusatzbeiträge in der Regel auf knapp 200 Euro.

Wer im Studium bereits privat krankenversichert war, bleibt dies nach Beendigung des Studiums auch weiterhin. Ausnahmen bilden eine Versicherungspflicht in der GKV, ein Anspruch auf Familienversicherung oder ein Beitritt nach § 9 SGB V.

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