Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezeichnet eine finanzielle Ausbildungsunterstützung der Bundesagentur für Arbeit.

Wer bekommt Berufsausbildungsbeihilfe?

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für Personen, die an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen oder sich in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung befinden sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf – dazu zählen sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Berufsausbildungen.

Um als Auszubildende/r Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten müssen neben dem anerkannten Ausbildungsberuf weitere Kriterien erfüllt sein. So steht dir als Azubi z.B. Berufsausbildungsbeihilfe zu, wenn dein Ausbildungsbetrieb zu weit von der Wohnstätte deiner Eltern entfernt ist, um bei ihnen wohnen zu bleiben. Dabei ist nicht unbedingt die tatsächliche Strecke relevant, sondern die sogenannte Wegezeit. Als Faustregel gilt: wenn du von der Wohnung deiner Eltern mehr als eine Stunde zum Ausbildungsbetrieb unterwegs bist.

Auch wenn dieAusbildungsstätte nicht ganz soweit entfernt vom Elternhaus liegt, haben Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, eine reelle Chance auf Berufsausbildungsbeihilfe – nämlich dann, wenn sie über 18 Jahre alt oder verheiratet sind, mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben oder sie mindestens ein Kind haben.

Wie der Name schon sagt, richtet sich die Berufsausbildungsbeihilfe grundsätzlich an Auszubildende. Es gibt jedoch Sonderfälle, bei denen auch Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe beantragen können. So wurde Berufsausbildungsbeihilfe auch schon für ein duales Studium bewilligt. Mehr dazu erfährst du am Ende dieses Beitrags.

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe ist 620 Euro bei Ausbildungsbeginn in 2023. Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Jahr, in welchem du deine Ausbildung begonnen hast und steigt mit jedem weiteren Ausbildungsjahr an. So beträgt die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe im im ersten Ausbildungsjahr 515 EUR im Jahr 2020, 550 EUR im Jahr 2021, 585 EUR im Jahr 2022 und 620 EUR im Jahr 2023.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe, die am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, hängt jedoch noch von einigen anderen Faktoren ab, die wir gleich näher betrachten.

Wie wird die Berufsausbildungsbeihilfe berechnet?

Bei der Bererchnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe sind zwei Faktoren relevant: dein monatlicher Gesamtbedarf für die Ausbildung und dein anzurechnendes Einkommen (hierbei spielt neben der Ausbildungsvergütung auch das Einkommen deiner Eltern bzw. des Ehegatten eine Rolle)

Der Grundbedarf für die Ausbildung bei der Berufsausbildungsbeihilfe berechnet sich aus den folgenden Positionen: Lebensunterhaltskosten inklusive Mietkosten, Kosten für Arbeitskleidung, Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz sowie Fahrtkosten für Familienheimfahrten.

Dem Grundbedarf wird das anzurechnende Einkommen gegenübergestellt. Wenn dieses nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann Berufsausbildungsbeihilfe in Anspruch genommen werden. Folgende Einkommen werden bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe berücksichtigt: die Ausbildungsvergütung, das Einkommen der Eltern sowie das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners. Diese Einkommen gehen jeweils abzüglich eines Freibetrages in die Berechnung ein.

Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern richtet sich dabei noch einmal nach bestimmten Faktoren, wie z.B. der Anzahl der Kinder oder oder anderer Unterhaltsberechtigter. Alleinerziehende erhalten einen höheren Freibetrag als zusammenlebende Eltern. Ebenso spielt das Verwandschaftsverhältnis eine Rolle: das Einkommen von Stiefeltern wird zu einem geringeren Teil angerechnet, als das von leiblichen Eltern.

Auch das Einkommen des Partners wird noch einmal mit einem Freibetrag verrechnet. Der Freibetrag für das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners ist davon abhängig, ob es Kinder oder andere Unterhaltsberechtigte gibt.

Neben einem Kostensatz für den Grundbedarf setzt sich die Berufsausbildungsbeihilfe je nach den Umständen unterschiedlich zusammen. Wohnt der/die Auszubildende nicht bei den Eltern, wird ein Mietzuschuss gezahlt. Ebenso werden Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte berücksichtigt, wobei bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel immer die günstigste Verbindung zu bevorzugen ist. Werden die Fahrten zur Ausbildungsstätte mit dem Auto zurückgelegt, können die Fahrtkosten pro Kilometer bezuschusst werden, selbst dann wenn der der Weg zur Ausbildungsstätte als Beifahrer zurückgelegt wird.

Hat der/die Auszubildende vor Beginn der Ausbildung Arbeitslosengeld in Anspruch genommen, so richtet sich die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe danach, falls das Arbeitslosengeld tatsächlich höher als der Bedarf der BAB war. Die Höhe der BAB entspricht dann also mindestens der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.

Auch Kinderbetreuungskosten werden im Bedarfsfall durch die Berufsausbildungsbeihilfe ausgezahlt.

Um die Voraussichtliche Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe zu berechnen, kannst du auch den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit zu Hilfe nehmen.

Kann Berufsausbildungsbeihilfe auch elternunabhängig beantragt werden?

Für die Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe werden grundsätzlich die Daten der Eltern herangezogen. Wenn du aber nicht bei deinen Eltern wohnst oder aufgrund sozialer Differenzen keinen Kontakt zu deinen Eltern hast, kann sich die Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe trotzdem lohnen. In der Regel wird die BAB gezahlt. Da die Eltern in der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind, werden sie in so einem Fall jedoch vom Amt angeschrieben und entsprechend geprüft.

Wo kann ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Berufsausbildungsbeihilfe beantragst du bei der zuständigen Berufsagentur für Arbeit. Mittlerweile kann der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe auch online erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt, um Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen?

Um Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen werden das ausgefüllte Antragsformular, der Personalausweis, der Ausbildungsvertrag sowie ein Einkommensnachweis über die Ausbildungsvergütung (sprich: eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte ) benötigt.

Zur Berechnung des Berufsausbildungsbeihilfe ist außerdem der Einkommensnachweis der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners notwendig. Hier gilt jeweils der Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung über das vorletzte Kalenderjahr. Wenn sich die Einkommenverhältnisse seitdem wesentlich verschlechtert haben, kann auf Antrag auch der aktuelle Steuerbescheid eingereicht werden. Gibt es Geschwister, so muss ebenfall ein Nachweis (z. B. Geburtsurkunden) eingereicht werden.

Außerdem ist es sinnvoll, Nachweise über anfallende Kosten einzureichen. Dazu zählen der Mietvertrag, wenn eine eigene Wohnung vorhanden ist, sowie ein Nachweis über die Fahrtkosten zwischen eigener Wohnung bzw. Elternhaus und Arbeitsstelle. Das kann eine Monatskarte sein, eine Kosten-Übersicht des örtlichen Nahverkehrsbetriebes oder auch die geschätzten Tank-Kosten, wenn der Beantrager über ein eigenes Auto verfügt.

Auch Nachweise über Aufwendungen für Arbeitsbekleidung können sinnvoll sein. Hier muss es sich aber um reine Arbeitsbekleidung handeln. Ein klassischer Anzug mit Krawatte wird in der Regel nicht durch die Berufsausbildungsbeihilfe erstattet, auch wenn man diesen tatsächlich nur beruflich trägt.

Berufsausbildungshilfe in der Steuererklärung

Berufsausbildungsbeihilfe ist keine Lohnersatzleistung. Damit sind BAB-Empfänger nach §§ 56 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aufrgrund des niedrigen Einkommens zahlen Auszubildende in der Regel keien Einkommenssteuer. Trotzdem kann es sich lohnen, eine Steuererklärung zu machen, um zum Beispiel Werbungskosten, die während der Ausbildung anfallen, in Form eines Verlustvortrages beim Finanzamt geltend zu machen. Dabei dürfen natürlich nur die Kosten geltend gemacht werden, die nicht durch Zuschüsse aus der Berufsausbildungsbeihilfe abgedeckt oder durch den Arbeitgeber übernommen werden. Der Verlust wird dann solange festgeschrieben bis positive Einkünfte vorliegen und der Verlust verrechnet werden kann.

Studium finanzieren mit Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist als finanzielle Unterstützung für Auszubildende vorgesehen. Studierende können alternativ BAföG in Anspruch nehmen. Es gibt aber Ausnahmen und Sonderfälle.

Wird zum Beispiel bei einem Dualen Studium vor dem eigentlichen Studienbeginn schon mit der praktischen Arbeit im Ausbildungsbetrieb begonnen, so hat der Auszubildende bzw. der zukünftige duale Student in diesem Zeitraum Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Mit Studienbeginn kann BAföG beantragt werden.

In einem konkreten Fall hatte eine angehende Studentin für Weinbau und Oenologie an der Hochschule Ludwigshafen geklagt. Zwar war sie vorläufig zum Studium zugelassen worden, musste aber vorab eine sechzehnmonatigen betriebliche Praxisphase absolvieren. Ihr Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe wurde von der Bundesagentur für Arbeit jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass die vorgelagerte Ausbildung Teil des dualen Studiums sei.

Die Betroffene klagte und bekam Recht. Das Sozial­gericht in Trier begründete das Urteil in der ersten Instanz damit, dass eine alternative Förderung des Studiums nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz (BAföG) erst mit der Einschreibung für das Studium möglich sein. Die Bundesagentur für Arbeit ging zwar in Berufung, doch auf das Landes­so­zi­al­gericht in Mainz urteilte in zweiter Instanz zum Wohl der Klägerin. Wenn ein wesent­licher Teil der Ausbildung bereits vor Beginn des Studium stattfinde und die Voraus­set­zungen vorlägen, könne eine Förderung nicht mit dem Argument ausgeschlossen werden, dass das Studium gegenüber der betrieb­lichen Berufs­aus­bildung im Vordergrund stehe.

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